AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kunden der Adler Pharma Produktions- und Vertrieb GmbH

  1. Adler Pharma erbringt ihre Lieferungen und Leistungen aus bzw. innerhalb Österreichs ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im Einzelfall zwischen Adler Pharma und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, Adler Pharma hätte deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Adler Pharma kommt durch den Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Adler Pharma zustande. Der Kunde erteilt den Auftrag durch Ausfüllen des Online-Bestellformulars. Die Annahme des Auftrages durch Adler Pharma erfolgt durch Zusendung einer automatischen Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder konkludent durch Lieferung der bestellten Ware.
  4. Der Auftrag wird mit Zugang bei Adler Pharma wirksam. Ein Widerruf des Auftrags ist bis zur tatsächlichen Kenntnisnahme durch Adler Pharma möglich, das kann durch eine unmittelbar folgende Nachricht in der Mailbox erfolgen.
  5. Das Risiko, dass die über das Internet gesendete Bestellung beim Empfänger nicht oder nur teilweise ankommt, trägt der Auftraggeber, den auch die Beweiskraft dafür trifft.
  1. Adler Pharma ist nicht zur Lieferung verpflichtet, sofern aus einem früheren Rechtsgeschäft mit einem Kunden noch offene Forderungen bestehen.
  2. Für die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine genügt die Absendung der Ware am Liefertermin. Adler Pharma ist zur Teillieferung berechtigt.
  3. Lieferfristüberschreitungen bis zu 10 Tage hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass daraus ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht abgeleitet werden kann.
  4. Die Angebote von Adler Pharma sind unverbindlich. Sie werden erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung gem. 1.3 durch Adler Pharma verbindlich oder wenn deren Lieferung erfolgt. Als Lieferkondition gilt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, DAP (Delivered At Place) gemäß ICC INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.
  5. Adler Pharma liefert Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 AMG. Durch die Bestellung von Arzneimitteln erklärt der Kunde, dass er dazu laut AMG berechtigt ist und dass er sämtliche daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich der Dokumentation von Lagerung und Lieferung nach den anwendbaren Gesetzen, insbesondere § 22 Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO) und § 8 Apothekenbetriebsordnung (ABO), vollständig erfüllt. Adler Pharma behält sich vor, Angaben zu überprüfen und/oder Bestellungen abzulehnen. Die Bezugsberechtigung ist vom Kunden nach Aufforderung der Adler Pharma unverzüglich schriftlich nachzuweisen und die entsprechende Dokumentation in Kopie zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und dabei erkennbare Mängel spätestens innerhalb von fünf Tagen schriftlich spezifiziert gegenüber Adler Pharma anzuzeigen, andernfalls gilt die jeweils gelieferte Ware als genehmigt. Stellt Adler Pharma die Mangelhaftigkeit einer vom Kunden gerügten Ware fest, erfolgt die Ersatzlieferung mangelfreier Ware nur Zug um Zug gegen Rücksendung der mangelhaften Ware.
  2. Von einer Anzeigepflicht des Kunden sind nur jene Mängel ausgenommen, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ankunft der Ware am vereinbarten Bestimmungsort, unter genauer Bezeichnung des Mangels vom Kunden schriftlich gegenüber Adler Pharma gerügt wurden.
  3. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in den Fällen der Genehmigung gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 ausgeschlossen. Die Mängelrüge hat Adler Pharma nachweislich zuzugehen.
  4. Auf Aufforderung von Adler Pharma hat der Kunde Muster der mangelhaften Ware oder entsprechende Nachweise der Mangelhaftigkeit auf eigene Kosten an Adler Pharma zu übermitteln.
  5. Ab Feststellung eines Mangels durch den Kunden ist jegliche weitere Verfügung über die Ware, insbesondere deren weiterer Vertrieb oder allfällige (weitere) Be- oder Verarbeitung, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Adler Pharma, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, unzulässig.
  6. Die Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur nach Aufforderung oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Adler Pharma gestattet. Eine Annahme dieser Rücksendung bedeutet keine Anerkennung der geltend gemachten Mängel.
  7. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, entbindet die erhobene Mängelrüge den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  1. Vorbehaltlich der sonstigen Rechte des Kunden gemäß Punkt 3 gelten für Waren, die ausschließlich direkt bei Adler Pharma fakturiert wurden, folgende Retourregelungen: 
    Retourenregelung AT: 
  • 100% Gutschrift: für verkehrsfähige Waren (ohne Fremdetikettierung) bis 1 Jahr vor Ablauf der Haltbarkeit
  • 50% Gutschrift: für Waren mit einer Haltbarkeit weniger als 1 Jahr bzw. nicht mehr verkehrsfähige Waren
  • 100% Gutschrift oder Umtausch für die Adler Ortho Aktiv Serie bis zum Ablauf der Haltbarkeit

Abgelaufene Ware und Bücher werden nicht mehr zurückgenommen.

Retourenregelung DE: 

  • 100% Gutschrift: für verkehrsfähige Waren (ohne Fremdetikettierung) bis 1 Jahr vor Ablauf der Haltbarkeit
  • 50% Gutschrift: für Waren mit einer Haltbarkeit bis zu 6 Monaten vor Ablauf
  • 100% Gutschrift oder Umtausch für die Adler Ortho Aktiv Serie bis zum Ablauf der Haltbarkeit

Waren mit einer Haltbarkeit von weniger als 6 Monaten, abgelaufene Ware, Bücher sowie Besorgerware werden nicht mehr zurückgenommen. Um Besorgerware handelt es sich bei Ware, die individuell für den Kunden beschafft werden muss, also die nicht im Katalog gelistet ist und auch nicht am Lager des Verkäufers vorhanden ist.

  1. Die Rücksendung von Arzneispezialitäten ist vom Kunden bei Adler Pharma anzumelden. Diese Anmeldung hat zu erfolgen an office@adler-pharma.at unter Anschluss eines Scans des Rücklieferscheins (insbesondere mit Bekanntgabe: Artikel, Menge, Charge, Ablaufdatum, Grund der Rücksendung).
  2. Für Warenrücksendungen außerhalb dieser Regelungsbereiche übernimmt Adler Pharma keinerlei Haftung. Adler Pharma behält sich insbesondere vor, die Zurücknahme zu verweigern oder diese Ware ersatzlos zu vernichten.
  1. Adler Pharma leistet Gewähr, dass die von ihr gelieferte Ware den geltenden österreichischen und EU-Arzneimittelvorschriften entspricht und alle gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
  2. Im Falle einer ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrüge behält sich Adler Pharma das Recht vor, entweder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren oder Verbesserung bzw. Ersatzlieferung zu leisten oder aber die mangelhafte Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Der Nachweis, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, obliegt dem Kunden während der gesamten Dauer der Gewährleistungsfrist.
  3. Jeder Schadenersatzanspruch des Kunden gegen Adler Pharma ist mit dem Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Jedenfalls ist die Haftung der Adler Pharma, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von ihr verschuldeter oder zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Eine Haftung der Adler Pharma für entgangenen Gewinn, indirekten Schaden oder Mangelfolgeschaden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei einer von Adler Pharma schuldhaft verursachten oder zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes gilt die gesetzlich geregelte Haftung.
  4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn Adler Pharma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder zu vertreten hat oder im Fall einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
  5. Der Kunde hat diese Einschränkungen der Haftung der Adler Pharma an seine allfälligen Vertriebspartner weiter zu geben, sodass die Geltung der Haftungsbeschränkung bis zum letzten Vertriebspartner des Kunden gewährleistet ist.
  1. Adler Pharma behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, bzw. aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Fall einer gerichtlichen Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter im Zusammenhang mit diesen Waren hat der Kunde Adler Pharma unverzüglich hiervon zu informieren und Adler Pharma bei der Sicherung ihrer Rechte zu unterstützen sowie sämtliche diesbezüglich erwachsenen Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.

Der Kunde wird Adler Pharma unverzüglich Wahrnehmungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebes über 

  • vermutete Nebenwirkungen oder 
  • die nicht vorschriftsmäßige Verwendung, oder 
  • das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit, oder 
  • häufig beobachteten unsachgemäßen Gebrauch und schwerwiegenden Missbrauch, oder 
  • Qualitätsmängel von Arzneimitteln melden.
  1. Daten des Kunden, die Adler Pharma mit der Bestellung, dem Abschluss eines Kaufvertrages und ihrer Abwicklung erhält, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (speziell der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679, und des Datenschutzgesetzes, DSG, BGBl 1999 I/165, idjgF) von Adler Pharma erhoben, gespeichert und verarbeitet. Adler Pharma verweist diesbezüglich im Einzelnen auf ihre Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.adler-pharma.at/datenschutz
  2. Sofern der Kunde Mitarbeiter beschäftigt, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung Adler Pharma zur Verfügung gestellt oder bekannt werden, wird der Kunde seine betroffenen Mitarbeiter entsprechend informieren und ihnen die für Adler Pharma gültige Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen.
  3. Adler Pharma gibt die Daten außerdem zur Abwicklung der Bestellung an von Adler Pharma beauftragte Dienstleister weiter. Diese können an den Kunden zudem im Auftrag der Adler Pharma Informationen über deren Produkte senden (postalisch, per Fax oder per E-Mail). Sollte der Kunden mit diesen Informationssendungen nicht einverstanden sein, kann er diesen Sendungen und der Verwendung seiner Daten hierzu widersprechen.
  4. Adler Pharma versichert, dass sie die personenbezogenen Daten des Kunden im Übrigen nicht an Dritte weitergibt, es sei denn, dass Adler Pharma dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsbestimmungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (BGBl 1988/96) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Adler Pharma in Zell am See, Österreich. Adler Pharma ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand an einen anderen Ort, z.B. den Ort des Kunden, zu verlegen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ab 01.11.2021 Sie geltend auch für neue, zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden.

RUND UM ADLER PHARMA

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